Heute ist kaum noch ein Unternehmen vorstellbar, das keine Software einsetzen würde, sei es für Buchhaltungs- oder Personalabrechnungszwecke oder um Handels-, Management- oder Produktionsaktivitäten zu automatisieren. Trotz der Tatsache, dass fast jedes Unternehmen mit den Kosten für den Einsatz von Software konfrontiert ist, wirft die Abrechnung dieser Kosten viele Fragen und Meinungsverschiedenheiten auf.
Anleitung
Schritt 1
Betrachten Sie die Kosten für den Kauf des Computerprogramms 1C: Enterprise als Ausgaben für gewöhnliche Aktivitäten. Eine Ausnahme ist der Fall, wenn Sie das Programm im Rahmen einer Urheberrechtsvereinbarung erworben haben, die die vollständige Übertragung des Rechts zur ausschließlichen Nutzung der Anwendung vorsieht. Betrachten Sie dann die erworbenen Rechte gemäß der Gesetzgebung als immaterielle Vermögenswerte des Unternehmens.
Schritt 2
Bestimmen Sie die Nutzungsdauer des Softwareprodukts in den Aktivitäten des Unternehmens, um das Abrechnungsverfahren für das 1C: Enterprise-Programm festzulegen. Das Verfahren zur Erfassung der Anschaffungskosten kann den Bedingungen der Zahlungsvereinbarung entnommen werden. Erfolgt die Zahlung einmalig und handelt es sich um einen Festbetrag, dann ist dies in der Buchhaltung als Rechnungsabgrenzungsposten gemäß Konto 97 der Lastschrift „Rechnungsabgrenzungsposten“zu berücksichtigen.
Schritt 3
In Zukunft als Kosten abschreiben, es muss während der Laufzeit des Programms erfolgen. Dieses 1C-Buchhaltungsverfahren wird von den Steuerbehörden sowie dem Finanzministerium festgelegt und ist im Schreiben des Finanzministeriums vom 29. August 2003 Nr. 04-02-05 festgelegt.
Schritt 4
Registrieren Sie das Programm, wenn Sie es auf der Grundlage einer Urheberrechtsvereinbarung erwerben. Schreiben Sie in einer solchen Situation die Anschaffungskosten während der Vertragslaufzeit ab. Wenn die Lebensdauer der Anwendung in den zum Kauf der Anwendung verwendeten Dokumenten nicht angegeben ist, installieren Sie sie basierend auf der geschätzten Lebensdauer der Anwendung selbst.
Schritt 5
Bestimmen Sie die Kosten für den Erwerb von „1C: Enterprise“im Falle der Nutzung des vereinfachten Steuersystems als Kosten für den Erwerb von Exklusivrechten oder Softwarenutzungsrechten. In beiden Fällen können Aufwendungen gleichzeitig nach Bestätigung der Leistungserbringung sowie deren Bezahlung abgeschrieben werden. Eine Verteilung der Anschaffungskosten auf mehrere Perioden ist nach den steuerrechtlichen Vorschriften nicht vorgesehen.